Aufgaben |
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Zu den Aufgaben der Handwerkskammer gehört es "Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern und vom handwerksähnlichen Gewerbe zu bestellen und zu vereidigen". So ist es in Paragraf 91, Absatz 1, Nummer 8 der Handwerksordnung definiert. |
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Sie übernehmen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Kunden und Handwerkern die Rolle eines "Helfers der Richter", die den Sachverstand dieser Fachleute zu Rate ziehen. |
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Er kann z. B. zu Kostenvoranschlägen, Sanierungskonzepten, Zeit- und Restwertermittlungen im Zusammenhang mit handwerklichen Leistungen Stellung nehmen. |
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