Gutachterbüro

Gutachter kommen immer dann zum Einsatz, wenn über die Qualität der Handwerksleistung gestritten wird. Ein Streitgrund ist beispielsweise, dass die gelieferte Ware nicht den vorher vereinbarten Vorstellungen entspricht. Zum Streitfall kommt es vor allem bei teuren Auftragsarbeiten. In diesem Fall hilft ein Gutachter aus dem Tischler-/Schreiner-Handwerk. Der Tischer-/Schreiner-Gutachter ist aber zur Neutralität verpflichtet. Zudem kann ein Tischler-Gutachter besser erkennen, ob Fehler seitens des Handwerkers begangen wurden, da er darauf geschult wurde, diese zu erkennen.

Der Begriff des Gutachters ist in Deutschland nicht geschützt. Es gibt daher auch selbst ernannte Gutachter oder Sachverständige. Will man sich auf die Neutralität eines Tischler-Gutachters verlassen, benötigt man einen Gutachter mit dem Titel eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Ich bin ein solcher öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Meine Einsatzgebiete sind grundsätzliche Tischer-/Schreinerarbeiten. (Tischler/Schreiner ist ein und derselbe Begriff für die gleiche Tätigkeit):

Im Außenbereich:

  • Fenster
  • Haustüren
  • Rolladenkästen
  • Wintergärten - Terrassendächer
  • Klappläden
  • Verglasungen
  • Holzfassaden
  • Holzterrasse
  • Holz- und Spielgeräte
  • Zäune

Im Innenbereich:

  • Möbel
  • Küchen
  • Trennwände - Raumteiler
  • Zimmertüren
  • Holztreppen
  • Parkett- und Laminatböden

Außerdem begutachte ich:

  • Konstruktion
  • Ausführung
  • Montage
  • Abdichtungsarbeiten
  • Oberflächen
  • Schadensbilder an Holzbauteilen durch Feuchtigkeit
  • Insekten oder Pilze
  • Einbruchschäden
  • Transport oder Umzugsschäden