Aufgaben

Zu den Aufgaben der Handwerkskammer gehört es "Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern und vom handwerksähnlichen Gewerbe zu bestellen und zu vereidigen". So ist es in Paragraf 91, Absatz 1, Nummer 8 der Handwerksordnung definiert.

Als Sachverständiger bestellt und vereidigt werden kann, wer

  • sein Fachgebiet aus betrieblicher Praxis kennt
  • ein Fachmann mit überdurchschnittlichen Kenntnissen in seinem Fachgebiet ist und
  • sich entsprechend auch schriftlich und mündlich zu Streitfällen äußern kann
  • über die zur Abgabe von Gutachten erforderlichen Einrichtungen und Geräte verfügt
  • die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bietet und
  • die persönliche Eignung besitzt.

Sie übernehmen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Kunden und Handwerkern die Rolle eines "Helfers der Richter", die den Sachverstand dieser Fachleute zu Rate ziehen.

Auch ausserhalb eines Gerichtsverfahrens können sie als Privatgutachter tätig werden und sich gutachterlich äußern zu

  • erbrachten handwerklichen Leistungen
  • noch zu erbringenden handwerklichen Leistungen.

Er kann z. B. zu Kostenvoranschlägen, Sanierungskonzepten, Zeit- und Restwertermittlungen im Zusammenhang mit handwerklichen Leistungen Stellung nehmen.

Wer sich noch weiter über das handwerkliche Sachverständigenwesen informieren möchte, kann sich auf der Seite der Handwerkskammer Düsseldorf eine Broschüre zum Thema anschauen.